Urkunden für Mitarbeiter-Ehrungen jetzt auch bei 10- und 20-jähriger Betriebszugehörigkeit
10 Jan
Die IHK Heilbronn-Franken stellt für ihre Unternehmen Ehrenurkunden aus, wenn langjährige Mitarbeiter geehrt werden. Bisher war dies bei einer Betriebszugehörigkeit ab 25 Jahren möglich. Eine Ehrenurkunde kann künftig auch bereits zum 10- und 20-jährigen Mitarbeiterjubiläum vom Unternehmen beantragt werden, wobei dies für alle Mitarbeiter gilt, die ab 1. Januar 2012 ein betriebliches Jubiläum haben. Die Ausstellung der Urkunden erfolgt durch die IHK für ihre Unternehmen, ohne dass hierfür besondere Kosten in Rechnung gestellt werden.
Die Urkunden können bei 10, 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50 oder 60 Jahren betrieblicher Zugehörigkeit beantragt werden. Weitere Informationen erteilt die Infothek der IHK.
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