Tarifabschluss für auf Produktionsdauer Beschäftigte Filmschaffende 2012
25 Nov
Zeitliche Verzögerung der Gagenanhebung schmälert das Verhandlungsergebnis
Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Allianz Deutscher Produzenten Film und Fernsehen haben sich am 21. Nov. 2012 auf einen neuen Tarifvertrag ab dem 1.1.2012 geeinigt. Vorbehaltlich der Zustimmung der ver.di Tarifkommission und des Gesamtvorstandes der Produzentenallianz werden ab Jan. 2012 der Manteltarif weiterhin Bestand haben, die Wochengagen aber erst ab dem 1. Juli 2012 um einen Sockelbetrag von 35 € steigen. Eine weitere Sockel-Steigerung von 10 € folgt dann zusammen mit 2% linearer Erhöhung ab 1. Jan. 2013.
Zur Vermeidung von solchen Verzögerungen der Tarifsteigerung empfehlen wir einen zukünftigen Tarifturnus zur Jahresmitte, der auf die Film-Kalkulationen des Vorjahres keinen Einfluss hat.
„Wir begrüßen sehr die Berücksichtigung unseres Vorschlags, einen gleichen Sockelbetrag für alle in die Vereinbarung aufzunehmen. Damit wird dem weiteren Öffnen der Einkommensschere entgegengewirkt. Wir halten das für ein wichtiges, zeichensetzendes Signal“ betont Hans Schlosser, geschäftsführender Vorstand.
Die sich daraus ergebenden prozentualen Anhebungen werden von den Tarif-Partnern natürlich unterschiedlich dargestellt. Durch die Tariferhöhung wird der bisherige faktische Lohnverlust gebremst. Tatsache bleibt aber, dass bezogen auf das Jahr 2000 der Real-Lohn-Verlust noch immer etwa 7,8 % beträgt!
Betrachtet man die Wochengage, die eine Arbeitszeit von 50 Std beinhaltet, und realisiert, dass nach Erfahrungen der Bundesvereinigung die durchschnittliche Regelarbeitszeit eines Filmschaffenden nur 80 – 100 Beschäftigungstage pro Jahr beträgt, so ergibt sich eine weitere Reduzierung des Einkommens. Hinzu kommt auch noch, dass durch immer weniger Drehtage und damit Arbeitstage pro Film die Erfüllung der Anwartschaft zum Arbeitslosengeld I fast unmöglich gemacht wird.
Das größte Problem sieht die Bundesvereinigung in der Tatsache, dass der Tarifvertrag von einer Vielzahl von Produktionsfirmen zum Nachteil der Beschäftigten ignoriert wird.
Die Erfüllung der Tarifvereinbarungen ist aber wesentlicher Bestandteil des Tarifvertragsgesetzes, der nicht nur die Gewerkschaft sondern in besonderem Maße auch die Arbeitgeber zur Überprüfung der getroffenen Vereinbarungen verpflichtet.
Daher erwarten wir mit Ungeduld die Aufnahme der angekündigten Tarif-Pflegespräche zum Manteltarifvertrag im nächsten Jahr. Das Problem der Höchstarbeitszeit steht dabei für die Bundesvereinigung an oberster Stelle.
Wir unterstützen ausdrücklich jegliches Bemühen der Produzenten, mutwilligem und ignorantem Beschränken von Produktionsetats durch die Auftrag gebenden Sender entgegenzuwirken, denn wir halten den chronischen Geldmangel der Branche für hausgemacht. Wer gute Filme will, muss sie auch bezahlen.
Die Filmschaffenden – Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände e.V.
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